Lehrmittel / Leihexemplare

Laut Lernmittelverordnung (LernMV vom 14. Februar 1997) sollen Schüler*innen Lernmittel (Bücher) in Höhe eines Eigenanteils selbst beschaffen oder diesen Eigenanteil zahlen:

  • Jahrgangsstufe 1 bis 4: 12 €
  • Jahrgangsstufe 5 bis 6: 25 €

Freiexemplare (Leihexemplare) müssen vom Schulträger finanziert werden, auch der vorzeitige Ersatz beschädigter Bücher.

Beschluss der Schulkonferenz vom 24.03.2026

Staffelung der Strafgelder für beschädigte oder nicht wiederverwendbare Leihexemplare:

Erstnutzer

Buch kann nicht wiederverwendet werden: Vollpreis, Buch geht in Eigentum des Nutzers über

Buch beschädigt, kann noch wiederverwendet werden: 10 €, Buch bleibt Schuleigentum

2. – 5. Nutzer

bei Beschädigungen: 10 €

ab 6. Nutzer

bei Beschädigungen: 5 €

Sichtung der Bücher zu Schuljahresbeginn durch Eltern/Klassenleitung – Eintrag vorhandener Beschädigungen in Liste – Abgleich zum Schuljahresende.

Leihexemplare müssen zu Beginn des Schuljahres eingeschlagen und im gesamten Nutzungszeitraum ordentlich behandelt werden!