Laut Lernmittelverordnung (LernMV vom 14. Februar 1997) sollen Schüler*innen Lernmittel (Bücher) in Höhe eines Eigenanteils selbst beschaffen oder diesen Eigenanteil zahlen:
- Jahrgangsstufe 1 bis 4: 12 €
- Jahrgangsstufe 5 bis 6: 25 €
Freiexemplare (Leihexemplare) müssen vom Schulträger finanziert werden, auch der vorzeitige Ersatz beschädigter Bücher.
Beschluss der Schulkonferenz vom 24.03.2026
Staffelung der Strafgelder für beschädigte oder nicht wiederverwendbare Leihexemplare:
Erstnutzer
Buch kann nicht wiederverwendet werden: Vollpreis, Buch geht in Eigentum des Nutzers über
Buch beschädigt, kann noch wiederverwendet werden: 10 €, Buch bleibt Schuleigentum
2. – 5. Nutzer
bei Beschädigungen: 10 €
ab 6. Nutzer
bei Beschädigungen: 5 €
Sichtung der Bücher zu Schuljahresbeginn durch Eltern/Klassenleitung – Eintrag vorhandener Beschädigungen in Liste – Abgleich zum Schuljahresende.
Leihexemplare müssen zu Beginn des Schuljahres eingeschlagen und im gesamten Nutzungszeitraum ordentlich behandelt werden!
